Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Reitunterricht
gültig für alle beim Martinshof gebuchten Reitunterrichtsstunden (sowohl mündlich als auch schriftlich)
Allgemein:
Das Rauchen in den Stallungen und in der Reithalle ist untersagt. Das Füttern der Pferde ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder. Der Aufenthalt in den Stallungen und der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch-eisfreie Flächen gewährleistet.
§1 Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht findet in festen kleinen Gruppen, bzw. als Einzelunterricht statt. Es wird auch regelmäßiger Theorieunterricht abgehalten. In den Schulferien des Landes Niedersachsen und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Unterrichtsausfälle die der Martinshof zu verantworten hat werden in Absprache zwischen den Reitschülern und Reitlehrern nachgeholt.
§2 Vergütung
Reitgruppen 57€ monatlich inkl. der MwSt. von 19%
Longenunterricht 62€ monatlich inkl. der MwSt. von 19%
Voltiunterricht 42€ monatlich inkl. der MwSt. von 19%
Die Beitragszahlung wird auch während der Ferienzeit fällig.
Martinshof
Volksbank eG Adelebsen
IBAN: DE92 2606 1556 0091 7028 00
BIC: GENODEF 1 ADE
§3 Vertragsdauer
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und bedarf nicht der Schriftform. Sie ist mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
§5 Haftung
Der Reitschüler ist verpflichtet, sich durch geeignete Kleidung und durch das Tragen einer Reitkappe vor Verletzungen zu schützen. Der Reitschulbetrieb haftet gegenüber dem Reitschüler nur, wenn der Inhaber oder die eingesetzten Erfüllungsgehilfenvorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Den Weisungen der Reitlehrer ist folge zu leisten. Für persönliches Eigentum der Reitschüler können wir keine Haftung übernehmen. Den Reitschülern wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Schäden, die durch die Schulpferdewährend des Unterrichts entstehen, sind durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Sollten durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Reitschülers die Schäden an Dritten nicht abgedeckt sein, so ist er haftbar. Haftbar ist der Reitschüler auch bei Schäden am Tier oder an der Ausrüstung durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§6 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Göttingen
§7 Änderung der AGB
Der Martinshof behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten ausgehangen und dem Vertragspartner übergeben. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von von 2 Wochen nach Empfang schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§8 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinne und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand 01.01.2020